Garantie
Die von uns vertriebenen Matratzenhersteller gewähren eine Garantie von 5 Jahren auf Produktions- oder Materialfehler. Beginn der Garantiezeit ist das Datum der Rechnungsstellung. Folgende Richtlinien zur Gewährung der Garantie gelten für alle Hersteller:
ACHTUNG! WARNUNG VOR BILLIG-PFLEGEMITTELN
Billig-Pflegemittel können Ihr Wasserbett
zerstören!
In Deutschland gibt es über 5 Millionen Wasserbetten, Europa weit
über 50 Millionen. Für Betrüger ein glänzender Markt. Es werden
Wasserbett-Pflegemittel in kopierten Verpackungen bekannter
Hersteller angeboten, die absolut wirkungslos sind. Diese Kopien
sind selbst für den Fachmann kaum von den Original-Pflegemitteln
zu unterscheiden. Bei Benutzung dieser Mittel wird die
Wasserbett-Matratze nach wenigen Monaten unbrauchbar und muss
entsorgt werden. Das Wasser ist umgekippt, Algen und andere
Mikro-Organismen haben sich entwickelt, die Matratze ist nicht mehr
zu retten.
Kaufen Sie Pflegemittel nur im Fachhandel, dem Sie absolut
vertrauen können und der für die Produkte haftet.
Garantiebestimmungen:
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Garantiefrist in Lauf. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb der Wasserbettmatratze entstandener Schäden, sind für den Käufer und Dritte ausgeschlossen. Bei gefüllten Matratzen müssen die schadhaften Stellen vom Kunden repariert werden. Bei entleerten Matratzen müssen die schadhaften Stellen vom Kunden gut sichtbar markiert werden.
Reparatur oder Ersatzlieferung während der Garantiezeit schließen die Versandkosten zum Hersteller oder Vertragshändler nicht ein. Die Garantie wird ausschließlich auf den Erstkäufer gewährt.





